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Dekor- und Hochzeitstorten Bestellung und Abholung, Breitenfurterstraße 351/1, 1230 Wien

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9:00 - 18:00, Samstag 10:00 - 14:00


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Die Zustellung übernimmt für uns ein sehr zuverlässiger Botendienst. Bei Torten auf Tortenständern ist das mitgelieferte Gestell ist innerhalb von 4 Tagen an die Konditorei Hanauer zu retournieren. Sollen wir das Gestell jedoch wieder abholen so gilt der halbe Zustellpreis. Wir verrechnen keine Verleihgebühr für das Gestell.

Einfacher Zusammenbau auf für spezielle Hochzeitstorten

Es ist aber kein Problem die Hochzeitstorten selbst zu transportieren. Die Hochzeitstorten passen in jeden leeren Kofferraum in der Größe eines VW Golf. Vorzugsweise sollte das Auto eine Klimaanlage haben. Verpflichten Sie einen Bekannten oder Verwandten, wir sind beim Einladen behilflich.

Zustellpreise für Dekor- & Hochzeitstorten Wien / Österreich / Deutschland

RABATT auf ZUSTELLPREISE ab Auftragswert € 400,00 = 20% € 600,00 = 40% / € 800,00 = 60% / € 1000,00 = 80% / € 1.200,00 = GRATIS!

zum Beispiel:

Zustellkreis

netto

inkl. 10% Mwst.

Wien 1. bis 20. und 23. Bezirk, Perchtoldsdorf

 

30,00

33,00

Wien 1. bis 20. und 23. Bezirk, Perchtoldsdorf

 

30,00

33,00

Wien 21. & 22. Bezirk

 

35,00

38,50

Wien Umgebung, Klosterneuburg, Mödling, Groß Enzersdorf

rot

40,00

44,00

Baden, Stockerau, Fischament, Deutsch Wagram

grün

50,00

55,00

Wr. Neustadt, Eisenstadt, Gänserndorf, Bruck a.d. Leitha; St. Pölten, Grafenegg, Hollabrunn, Mistelbach,..

blau

60,00

66,00

Darüber hinaus ab 1230,Willergasse 23, per km (Hin & Retour) Berechnung per Google Maps

 

0,50

0,55

 

Zustellungen nach 14:00h +   10,00 11,00

Punktgenaue oder Zustellungen nach 16:00 h +

 

27,27

30,00

Zustellungen nach 20 h bzw. am Sonn- & Feiertag +

 

45,45

50,00

Wien und Umgebung

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der
BIO Konditorei Klaus HANAUER (SUPERCAKE Betriebs GmbH)
Breitenfurterstraße 351/1
1230 Wien

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der BIO Konditorei Klaus HANAUER (im folgenden kurz HANAUER genannt) und dem Besteller, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich ausdrücklich vereinbart wurden.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich zur Gänze widersprochen.

1.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Durch die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte nicht verzichtet.


2 Vertragsabschluß

2.1 Sämtliche Angebote der SUPERCAKE Betriebs GmbH sind freibleibend.

2.2 Bestellungen erfolgen über die homepage
der SUPERCAKE Betriebs GmbH und/oder schriftlich (per Fax).

2.3 Vertragsgegenstand sind nur die in der Bestellung genannten Leistungen.

2.4 Dem Besteller ist bekannt, daß das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und das Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten
verändert werden können. Der Besteller trägt das Risiko, daß Daten nicht oder nicht in der von ihm übermittelten Form bei
der SUPERCAKE Betriebs GmbH ankommen.


3 Preise

3.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von der
SUPERCAKE Betriebs GmbH angegebenen Preise. Bestellungen, die
die SUPERCAKE Betriebs GmbH durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annimmt, führt die SUPERCAKE Betriebs GmbH zu ihren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.

3.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise "ab Werk" inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle zusätzlichen Kosten, z.B. alle mit dem Versand / Zustellung entstehenden Kosten und Spesen, trägt der Besteller. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers.

4 Lieferung und Lieferzeit

4.1 Die Zustellung durch einen Botenfahrer erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.

4.2 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Besteller jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn die
SUPERCAKE Betriebs GmbH trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.

4.3 Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.

4.4 Soweit Teillieferungen möglich sind, ist die
SUPERCAKE Betriebs GmbH berechtigt auch Teillieferungen auszuführen. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von der SUPERCAKE Betriebs GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nichts anderes schriftlich zwischen der
SUPERCAKE Betriebs GmbH und dem Besteller vereinbart wurde, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die
SUPERCAKE Betriebs GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich bei
Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, alle der
SUPERCAKE Betriebs GmbH zur zweckentsprechenden Verfolgung seiner Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind EUR 10,-- und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen EUR 20,-- vom Besteller zu ersetzen.
Nach erfolgloser Mahnung kann auf Kosten des Bestellers ein Inkassoinstitut sowie ein Rechtsanwalt mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt werden. Die
SUPERCAKE Betriebs GmbH hat gegenüber dem Besteller Anspruch auf
angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Bestellers bedingten Betreibungskosten.

5.3 Die Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.

5.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen.

5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.

5.6 Tritt beim Besteller eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird die
SUPERCAKE Betriebs GmbH erst nach Vertragsabschluss bekannt, daß bereits bei Vertragsabschluss beim Besteller derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, daß die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers gefährdet war, so kann HANAUER seine Leistung bis zur Zahlung einer Vorauskasse verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Besteller gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.

5.7 Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann
die SUPERCAKE Betriebs GmbH die Anlieferung zurückhalten, oder unter Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist (1 Woche) vom Vertrag zurücktreten. Bei
Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann die
SUPERCAKE Betriebs GmbH ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies alles gilt unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche der SUPERCAKE Betriebs GmbH aus dem Titel Schadenersatz.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Gegenstände im Eigentum von der
SUPERCAKE Betriebs GmbH.

6.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Besteller verpflichtet sich, der
SUPERCAKE Betriebs GmbH auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Besteller hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum des Lieferanten an der Ware hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.


7 Gewährleistung

7.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt die
SUPERCAKE Betriebs GmbH – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – binnen einer Woche schriftlich Anzeige zu machen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen.

7.2 Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln - unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesonders Gewährleistung, Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) - innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung. Ist der Besteller Konsument so geltend die gesetzlichen Fristen.

7.3 Der Besteller kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen untunlich sind kann der Besteller - entsprechend den gesetzlichen Regelungen
Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn die
SUPERCAKE Betriebs GmbH einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei durch die SUPERCAKE Betriebs GmbH, wobei die SUPERCAKE Betriebs GmbH verlangen kann, dass der Besteller die Ware - soweit dies tunlich ist - auf Gefahr und Kosten von der SUPERCAKE Betriebs GmbH an die SUPERCAKE Betriebs GmbH versendet. Der Besteller ist verpflichtet der SUPERCAKE Betriebs GmbH die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.


8 Schadenersatz

8.1 Die
SUPERCAKE Betriebs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß,
Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch die
SUPERCAKE Betriebs GmbH oder Personen, für die die SUPERCAKE Betriebs GmbH einzustehen hat, verursacht werden.

8.2 Besteller, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

8.3 Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen.

8.4 Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des
Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.

9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellen Recht. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur
Anwendung.

9.2 Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien 1230 Wien.

9.3 Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von der
SUPERCAKE Betriebs GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

9.4 Die
SUPERCAKE Betriebs GmbH ist berechtigt, den Besteller nach seiner Wahl auch an Sitzgericht des Bestellers zu verklagen.


10 Rücktrittsrecht nach § 5 e KSchG

10.1 Der Besteller, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Besteller, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist HANAUER seiner Informationspflichten nach § 5d Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den im vorigem Satz genannten Zeitpunkten. Kommt die
SUPERCAKE Betriebs GmbH seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch die SUPERCAKE Betriebs GmbH die im vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

10.2 Der Besteller hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über 1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Besteller gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs 2 erster Satz KSchG) ab Vertragsabschluß begonnen wird, 2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

Somit hat der Besteller kein Rücktrittsrecht bei Bestellung von der
SUPERCAKE Betriebs GmbH Schokoladen, Dekor- oder Hochzeitstorten insbesonders Sonderanfertigungen oder verderblichen Waren.

10.3 Bei Ausübung des Rücktrittsrechts hat die
SUPERCAKE Betriebs GmbH Zug um Zug die vom Besteller geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Besteller auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Besteller die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Besteller zu tragen sind) und der SUPERCAKE Betriebs GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Bestellers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.


11 Sonstiges

11.1 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Besteller in der Bestellung angegebene Adresse.

11.2 Eine Übertragung der Rechte aus dem mit der
SUPERCAKE Betriebs GmbH abgeschlossenem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von der SUPERCAKE Betriebs GmbH.

11.3 Der Besteller stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung von HANAUER sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden von der
SUPERCAKE Betriebs GmbH zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet.

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HANAUER
Die 1. Österreichische BIO CAFE-KONDITOREI
Supercake Betriebs GmbH
NEU! Breitenfurterstraße 351/1, 1230 Wien
Geöffnet Montag - Samstag 8:00 - 18:30h, Sonn-, & Feiertag von 9:00 - 18:30h
Reservierungstelefon für das Cafe: Tel.: +43/1/9051095
 
Tortenberatung & Abholung Tel.: +43/1/489 89 41   Montag - Freitag 8:00 - 18:00h, Samstag 9:00 - 14:00h
 
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