VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der
BIO Konditorei Klaus
HANAUER
Willergasse 23
1230 Wien
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der BIO Konditorei Klaus HANAUER (im
folgenden kurz HANAUER genannt) und dem Besteller, sofern nichts anderes
vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt
der Besteller ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich ausdrücklich
vereinbart wurden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich zur
Gänze widersprochen.
1.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
Durch die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird
auf die anderen Rechte nicht verzichtet.
2 Vertragsabschluß
2.1 Sämtliche Angebote von HANAUER sind freibleibend.
2.2 Bestellungen erfolgen über die homepage von HANAUER und/oder schriftlich
(per Fax).
2.3 Vertragsgegenstand sind nur die in der Bestellung genannten Leistungen.
2.4 Dem Besteller ist bekannt, daß das Internet kein sicheres
Kommunikationsmedium ist und das Daten, die über das Internet versandt werden,
einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten
verändert werden können. Der Besteller trägt das Risiko, daß Daten nicht
oder nicht in der von ihm übermittelten Form bei HANAUER ankommen.
3 Preise
3.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von HANAUER
angegebenen Preise. Bestellungen, die HANAUER durch unmittelbare
Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annimmt, führt
HANAUER zu seinen am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.
3.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als
Bruttopreise "ab Werk" inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle
zusätzlichen Kosten, z.B. alle mit dem Versand / Zustellung entstehenden Kosten und
Spesen, trägt der Besteller. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder
Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers.
4 Lieferung und Lieferzeit
4.1 Der Versand per GLS oder Zustellung durch Botenfahrer erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers an die von
ihm bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
4.2 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung
der
Liefertermine berechtigt den Besteller jedenfalls erst dann zur
Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn HANAUER trotz schriftlicher
Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht
durchführt.
4.3 Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen,
wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden,
Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der
Hinderung verlängert.
4.4 Soweit Teillieferungen möglich sind, ist HANAUER berechtigt auch
Teillieferungen auszuführen. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und
kann von HANAUER gesondert in Rechnung gestellt werden.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts anderes schriftlich zwischen HANAUER und dem Besteller
vereinbart wurde, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
5.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist HANAUER berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der
Österreichischen Nationalbank zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich bei
Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, alle HANAUER zur
zweckentsprechenden Verfolgung seiner Ansprüche notwendigen Kosten zu
ersetzen. Pro Mahnung sind EUR 10,-- und weiters für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen EUR 20,-- vom Besteller zu ersetzen.
Nach erfolgloser Mahnung kann auf Kosten des Bestellers ein Inkassoinstitut
sowie ein Rechtsanwalt mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt
werden. HANAUER hat gegenüber dem Besteller Anspruch auf
angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Bestellers
bedingten Betreibungskosten.
5.3 Die Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht
zur
Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
5.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.
5.6 Tritt beim Besteller eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein
bzw. wird HANAUER erst nach Vertragsabschluss bekannt, daß bereits bei
Vertragsabschluss beim Besteller derart schlechte Vermögensverhältnisse
vorlagen, daß die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers gefährdet
war, so kann HANAUER seine Leistung bis zur Zahlung einer Vorauskasse
verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Besteller gilt
durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
5.7 Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann HANAUER die
Anlieferung zurückhalten, oder unter Setzung oder Gewährung einer
angemessenen Nachfrist (1 Woche) vom Vertrag zurücktreten. Bei
Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann HANAUER ohne Setzung einer
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies alles gilt unbeschadet darüber
hinausgehender Ansprüche HANAUER s aus dem Titel Schadenersatz.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren
bleiben die gelieferten Gegenstände im Eigentum von HANAUER.
6.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder
über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der
Besteller verpflichtet sich, HANAUER auf schnellstem Weg von einer
zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Besteller
hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das
Eigentum des Lieferanten an der Ware hinzuweisen. Kosten und Schäden
trägt der Besteller.
7 Gewährleistung
7.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, HANAUER – bei sonstigem Ausschluss jeglicher
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – binnen einer Woche
schriftlich Anzeige zu machen. Dies gilt auch für Fehl- und
Anderslieferungen.
7.2 Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln - unabhängig
auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insb Gewährleistung,
Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) - innerhalb einer Frist von 6
Monaten ab Lieferung bzw. Leistung. Ist der Besteller Konsument so geltend
die gesetzlichen Fristen.
7.3 Der Besteller kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung
und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen untunlich sind kann der
Besteller - entsprechend den gesetzlichen Regelungen
Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn HANAUER einen Mangel
verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei durch HANAUER , wobei
HANAUER verlangen kann, dass der Besteller die Ware - soweit dies tunlich
ist - auf Gefahr und Kosten von HANAUER an HANAUER versendet. Der
Besteller ist verpflichtet, HANAUER die Möglichkeit zur Verbesserung zu
geben.
8 Schadenersatz
8.1 HANAUER übernimmt keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund
immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß,
Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche
infolge leichter Fahrlässigkeit durch HANAUER oder Personen, für die
HANAUER einzustehen hat, verursacht werden.
8.2 Besteller, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen
von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.
8.3 Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss
Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen
ausgenommen.
8.4 Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des
Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.
9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen
österreichischem materiellen Recht. Das UN-Kaufrecht und die
Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur
Anwendung.
9.2 Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien 1230 Wien.
9.3 Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von
HANAUER ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn
der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Besteller
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das
Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
9.4 HANAUER ist berechtigt, den Besteller nach seiner Wahl auch an Sitzgericht
des Bestellers zu verklagen.
10 Rücktrittsrecht
nach § 5 e KSchG
10.1 Der Besteller, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen
zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der
Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Besteller, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Ist HANAUER seiner Informationspflichten nach § 5d
Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den im vorigem Satz genannten Zeitpunkten. Kommt HANAUER
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem
Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch HANAUER die im
vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
10.2 Der Besteller hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Besteller gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs 2 erster
Satz KSchG) ab Vertragsabschluß begonnen wird, 2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben
können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
Somit hat der Besteller kein Rücktrittsrecht bei Bestellung von HANAUERs
Schokoladen, Dekor- oder Hochzeitstorten insbesonders Sonderanfertigungen oder
verderblichen Waren.
10.3 Bei Ausübung des Rücktrittsrechts hat HANAUER Zug um Zug die vom
Besteller geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Besteller auf die
Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
der Besteller die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Besteller
zu tragen sind) und HANAUER ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des
gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in
die Gewahrsame des Bestellers ist für sich allein nicht als Wertminderung
anzusehen.
11 Sonstiges
11.1 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen
Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Besteller in
der Bestellung angegebene Adresse.
11.2 Eine Übertragung der Rechte aus dem mit HANAUER abgeschlossenem
Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von HANAUER.
11.3 Der Besteller stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der
Bestellabwicklung bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung
von HANAUER sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken
erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden von
HANAUER zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des
Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet.